Was uns wichtig ist

Qualität

Gesundheit mit Verantwortung

Qualität

Umfassend zertifiziert

BODE Chemie entwickelt, produziert und vertreibt Marken, die sich durch zuverlässige Qualität und einen hohen Nutzen für den Anwender auszeichnen. Daher unterliegt jedes Produkt – von der Anwendungshilfe bis hin zur patentierten chemischen Formulierung – einem komplexen Managementsystem, das international anerkannten ISO-Normen entspricht.

Als Anbieter von Arzneimitteln hält sich BODE strikt an das deutsche Arzneimittelgesetz (AMG). Entsprechend diesem hohen Qualitätsanspruch übertreffen Teile der Arzneimittel- und Kosmetikproduktion des Unternehmens die geforderten Qualitätsstandards bei weitem.
Umweltaspekte sind ebenfalls integraler Bestandteil der organisatorischen und betrieblichen Aktivitäten von BODE. Interne und externe Audits überwachen und bewerten regelmäßig die umweltfreundliche Betriebsführung des Unternehmens.

Qualitätsmanagement auf höchstem Niveau

Als GMP*-zertifizierter Arzneimittel-Hersteller und Produzent hochwertiger Medizinprodukte orientiert sich die BODE Chemie an den international geltenden Qualitäts- und Arbeitsschutznormen. Alle betrieblichen Abläufe des Unternehmens - von der Entwicklung und Produktion über den weltweiten Vertrieb unserer Markenpräparate - unterliegen einem integrierten Managementsystem auf höchstem internationalem Niveau. Zu den Zertifizierungen zählen die DIN EN ISO 9001 über die Einführung und den Erhalt eines Qualitäts-Management-Systems und deren weitergehende Norm DIN EN ISO 13485, in der die spezifischen Anforderungen für Medizinprodukte berücksichtigt werden.

*GMP = Good Manufacturing Practice (Dt.: Gute Herstellungspraxis)

GHS - Globally Harmonised System

Globally Harmonised System. Die Verordnung (EG) 1272/2008, auch GHS- oder CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packing) genannt, steht für eine weltweite Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Dabei werden die Vorschriften für Gefahrstoffe und Gefahrgüter in ein einziges neues System überführt. Die CLP-Verordnung ersetzt die Regelungen der bisherigen EG-Stoffrichtlinie (67/548/EWG) und der EG-Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG). Die neue Einstufung und Kennzeichnung beinhaltet u. a. neue Gefahrenpiktogramme, Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze).

Die neue GHS-Verordnung wurde am 20.01.2009 verabschiedet. Es gelten Übergangsfristen für Gemische (bis 01.06.2015).

REACH

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist.

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals; also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.

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